Allgemeine Geschäftsbedingungen

Brauchen Sie Hilfe? 8002 6060 von Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr
  1. Die Bestellungen werden geliefert und die Angebote werden erstellt, sofern die Waren, Transportmittel und Verpackungen verfügbar sind. Die Waren werden zu dem am Liefertag geltenden Preis in Rechnung gestellt. Ausgenommen der Schmierstoffe wird dieser Preis bestimmt durch den festgelegten Preis der luxemburgischen Regierung, zuständig für die Festlegung der maximalen Verkaufspreise von Kraft- und Heizstoffen im Grossherzogtum Luxemburg.Der zum Zeitpunkt der Bestellung, sei es telefonisch oder auf der Website my.totalenergies.lu, angekündigte Preis ist eine Preisschätzung auf der Grundlage des am Tag der Bestellung zulässigen Höchstpreises. Die Waren werden zum maximal zulässigen Preis am Tag der Lieferung in Rechnung gestellt.
  2. Die Waren dürfen unter keiner anderen Bezeichnung oder Marke als vom Verkäufer angegeben weiterverkauft werden. Bei jedem Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder eine dieser Verpflichtungen, auf jeden Fall jedoch bei wiederholtem Vorkommen, fällt automatisch und ohne vorherige Mahnung eine Vertragsstrafe in Höhe von 250 € pro Verstoß und pro Fall an, unabhängig von der Anwendung der übrigen Vertragsbestimmungen.
    Der Käufer trifft alle nötigen Vorkehrungen, damit die Produktqualität weder von ihm noch von Dritten beeinträchtigt wird.
    Der Käufer sorgt für die strikte Einhaltung des geltenden Rechts, insbesondere des Steuerrechts, sowohl was ihn selbst als auch was jede andere Person angeht, an die er das Produkt liefert. Bei Missachtung dieser Bestimmungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag ohne Entschädigung des Käufers, jedoch unbeschadet der Schadenersatzansprüche des Verkäufers aufzulösen.
    Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren betriebsbedingt lose zu liefern, wobei die Belieferung mit mindestens 1.000 Litern in einer Menge erfolgt, die vier Fünftel der Lagerkapazität des Kunden entspricht, eventuell aufgerundet auf das nächstgrößere Vielfache.
    Dieser Artikel gilt nicht für Beziehungen zwischen dem Verkäufer und Verbrauchern im Sinne des Verbraucherschutzgesetzbuchs, das mit dem Gesetz vom 8. April 2011 in Luxemburg eingeführt wurde.
  3. Der Käufer stellt sicher, dass er über Lagereinrichtungen verfügt, die sich in einem guten Zustand befinden und den geltenden Rechts- und Gesetzesvorschriften entsprechen. Er ergreift alle nötigen Vorkehrungen zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs der Lieferung. Wenn der Käufer die Menge der zu liefernden Liter selbst angegeben hat, übernimmt der Verkäufer keine Haftung bei Überlaufen.
  4. Der Verkäufer ist berechtigt, seine Lieferungen in folgenden Fällen auszusetzen oder einzuschränken: Krieg, Aufstand, Streik, Import- oder Exportbeschränkungen, Blockade, Unfälle jeglicher Art, auch im Straßenverkehr, Verpackungs- oder Transportmittelengpass, Produkt- oder Rohstoffknappheit, Einschränkungen jeglicher Art in den Erzeuger- oder Verbraucherländern, höhere Gewalt, zufällige Ereignisse und sämtliche Vorkommnisse, die den Verkäufer in seinen Möglichkeiten des Kaufs, Transports, Imports, Entladens oder Vertriebs der Produkte behindern.
    Bei einem Anstieg der Gehälter, Abgaben, Gebühren, Steuern, Transport- oder Versicherungskosten, einer Verteuerung der für die Herstellung nötigen Rohstoffe und aus jedem Grund, der Einfluss auf die Gestehungskosten haben kann, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den vertraglich vereinbarten Preis anteilig zu erhöhen.
    Bei einer Störung des normalen Markts der Erdölerzeugnisse durch eine Obrigkeitsentscheidung oder ein unvorhersehbares Ereignis kann der Verkäufer sämtliche Sonderbedingungen, die von den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichen, aussetzen.
  5. Der Verkäufer verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, damit die Waren zum vereinbarten Termin geliefert werden. Bei verspäteter Lieferung und nach schriftlicher Erinnerung des Verkäufers durch den Käufer, ohne dass die Ware innerhalb von 48 Stunden nach Eingang dieser Erinnerung beim Verkäufer geliefert wurde, kann der Käufer, sofern die Verzögerung ausschließlich dem Verkäufer anzurechnen ist, von diesem eine pauschale Entschädigung in Höhe von 0,5 % des gesamten Auftragswerts, maximal jedoch 15 % des gesamten Auftragswerts, fordern.
    Die Waren- sowie Qualitätskontrolle erfolgt bei Lieferung. Wenn innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung keine Beanstandung erfolgt, gilt die Ware als vom Käufer angenommen.
    Wenn der Verkäufer vom Käufer haftbar gemacht wird, kann dieser keinesfalls eine Entschädigung für indirekte Schäden, also kaufmännische oder finanzielle Schäden wie Wertminderung, Kostenanstieg, Kundenverlust oder Gewinneinbußen, terminliche oder betriebliche Beeinträchtigungen oder Beschwerden Dritter, fordern. Dieser Absatz gilt nicht für Beziehungen zwischen dem Verkäufer und Verbrauchern im Sinne des Verbraucherschutzgesetzbuchs, das mit dem Gesetz vom 8. April 2011 in Luxemburg eingeführt wurde.
  6. Sämtliche Verkäufe erfolgen gegen Barzahlung. Die Rechnungen sind zum angegebenen Datum fällig und zahlbar. Bei einer Begleichung der Rechnungen mit dem Lastschriftverfahren dienen die vorliegenden Unterlagen als Vorbenachrichtigung zum SEPA-Lastschriftverfahren, das ggf. am vorgesehenen Fälligkeitsdatum zur Begleichung verwendet wurde. Am Tag der Abbuchung muss das Konto ausreichend gedeckt sein. Bei Nichtzahlung einer Rechnung bei Fälligkeit fallen automatisch und ohne Mahnung Zinsen unbeschadet des Gesetzes vom 18. April 2004 über die Zahlungsfristen und Verzugszinsen.
    Außerdem erhöht sich jede Rechnung, die nach der ersten schriftlichen Mahnung an den Käufer nicht bezahlt wird, automatisch um 9 %, mindestens jedoch um 50 €. Dabei handelt es sich um eine nicht herabsetzbare pauschale Vertragsstrafe zur Entschädigung des Aufwands, der dem Verkäufer bei der Verwaltung und Organisation seines Unternehmens entsteht.
    Wird der Vertrag vom Kunden nicht ausgeführt, verpflichtet sich dieser dem Verkäufer, gemäß Artikel 1226 des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs, eine Entschädigung in Höhe von 10 % des vertraglich festgesetzten Preises zu zahlen. Diese Entschädigung, die ohne vorherige Mahnung am Tag der Kündigung einforderbar wird, ist unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Erstattung der Kosten zu entrichten, die dieser gemäß Artikel 1621 des luxemburgischen Zivilgesetzbuchs in diesem Zusammenhang getätigt hat.
    Bei ungerechtfertigter Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung im Sinne von Artikel 89 und 90 des Gesetzes vom 10. November 2009 über Zahlungsdienstleistungen durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt, neben dem oben genannten Schadenersatz im Falle des Zahlungsverzugs die Erstattung sämtlicher Kosten zu fordern, die ihm durch die ungerechtfertigte Inanspruchnahme des Rechts auf Erstattung durch den Käufer entstehen.
    Der Käufer muss die korrekte Anwendung der Preise oder Rabatte vor der Zahlung jeder Rechnung überprüfen. Die nachträgliche Anfechtung bezahlter Rechnungen kann nicht berücksichtigt werden. Sämtliche Abgaben oder Gebühren, die von der luxemburgischen Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde festgelegt wurden oder werden, gehen zu Lasten des Käufers.
    Die Annahme oder Zahlung einer Rechnung gilt als Einverständnis mit den Geschäftsbedingungen des Verkäufers, auch für künftige Geschäfte.
  7. Wird eine Rechnung oder ein Wechsel bei Fälligkeit nicht oder nicht vollständig gezahlt, wird die vereinbarte Zahlungsfrist für sämtliche erfolgten Lieferungen hinfällig und sämtliche Außenstände und angenommenen, aber noch nicht fälligen Wechsel werden sofort einforderbar. Zudem ist der Verkäufer in diesem Fall berechtigt, die laufenden Aufträge für die verbleibenden Lieferungen nach einer formlosen Mitteilung per Einschreiben zu kündigen.
  8. Die Risiken an den Waren gehen unbeschadet der Anwendung von Artikel 1138 Absatz 2 des Zivilgesetzbuchs spätestens bei der Lieferung auf den Käufer über. Jedoch bleiben die Waren, sofern in den besonderen Auftragsbedingungen nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, bis zur vollständigen Entrichtung des berechneten Preises, eventueller Verzugszinsen und anderer vom Käufer zu zahlenden Entschädigungen alleiniges Eigentum des Verkäufers.
    Beim Weiterverkauf der Waren an Dritte vor der vollständigen Entrichtung des Preises durch den Käufer verpflichtet sich dieser, die Dritten über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu informieren und den Verkäufer über die Veräußerung in Kenntnis zu setzen, damit dieser seine Rechte wahren und ggf. gegenüber den Dritten eine Forderung auf den Wiederverkaufspreis ausüben kann.
  9. Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Waren für die in den Sicherheitsdatenblättern (MSDS) genannten Verwendungszwecke der am Tag der Lieferung geltenden REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) entsprechen. Diese stehen unter https://sdstotalms.total.com zur Verfügung.
    Der Käufer verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und seinen Mitarbeitern und eventuellen Käufern mitzuteilen. Der Verkäufer haftet keinesfalls für Schäden, die auf mangelnde Kenntnisnahme des Inhalts der MSDS durch den Käufer, die Nichtbeachtung dieses Inhalts durch irgendeinen späteren Benutzer oder eine nicht in den MSDS vorgesehene oder vom Verkäufer nicht empfohlene Verwendung der Produkte verursacht werden.
    Die vereinbarte Qualität der gelieferten Produkte wird ausschließlich in den vom Verkäufer erstellten Spezifikationen festgelegt. Die in der REACH-Verordnung genannten Verwendungszwecke der Produkte stellen an sich keine Vereinbarung zwischen den Parteien bezüglich der Qualität der Produkte oder einer bestimmten Verwendung dieser Produkte dar.
  10. In Bezug auf Heizölbestellungen, die auf der Website my.totalenergies.lu aufgegeben und per Kreditkarte bezahlt werden, wird der geschätzte Betrag der Bestellung zuzüglich einer Kaufgarantie in Höhe von 10% auf der Kreditkarte des Käufers blockiert. Vorbehaltlich einer Verweigerung der Annahme der Lieferung wird am Tag nach der Lieferung nur der Betrag abgebucht, der der gelieferten Menge zum maximal zulässigen Preis am Tag der Lieferung entspricht.
  11. Im Falle einer Bestellung auf der Website my.totalenergies.lu genießt der Käufer kein Widerrufsrecht für Heizölbestellungen.
  12. Im Rahmen der Lieferung von Pellets hat der Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Der Käufer verliert dieses Widerrufsrecht, sobald der Pelletsack geöffnet oder beschädigt wird. Das Widerrufsrecht wird durch Senden einer E-Mail an die Adresse service-clients.lux@totalenergies.comausgeüb
  13. Nach Abschluss der Lieferung seiner Bestellung auf der Internetseite my.totalenergies.lu erhält der Käufer seine Rechnung per E-Mail an die Adresse, mit der er sich auf der Internetseite angemeldet hat. Der Käufer hat außerdem Zugang zur Online-Plattform Doc-Online, auf der er seine sämtlichen Rechnungen findet. Möchte der Käufer seine Rechnungen nicht länger per E-Mail erhalten, kann er sich in seinem Kundenbereich auf my.totalenergies.lu von diesem Service abmelden oder den Verkäufer per E-Mail an die Adresse service-clients.lux@totalenergies.com informieren.
  14. Bei telefonisch erteilten Bestellungen kann sich der Käufer anlässlich seiner Bestellung entscheiden, ob er seine Rechnung per E-Mail oder per Post erhalten möchte. Im Falle von elektronischen Rechnungen und wenn der Käufer seine Rechnungen nicht länger per E-Mail erhalten möchte, informiert er den Verkäufer per E-Mail an die Adresse service-clients.lux@totalenergies.com
  15. Der Verkäufer und der Käufer unterliegen einer Vertraulichkeitsverpflichtung und werden alle Klauseln und Bedingungen des Vorliegenden streng vertraulich behandeln. Diese gegenseitige Verpflichtung betrifft sowohl die materiell vorhandenen Informationen (Bestellschein, Verträge und Anhänge, sonstige Dokumente, Broschüren, Verfahren usw.), als auch diejenigen in immaterieller Form (mündliche, elektronische, audiovisuelle usw.), sowie alle personenbezogenen Daten [1] und die Geschäftsgeheimnisse [2]. Die Missachtung dieser Verpflichtung kann zu einer Klage vor Gericht führen. Der Verkäufer und der Käufer dürfen die vertraulichen Informationen jedoch ohne Einverständnis der anderen Partei weitergeben an i) ihre Leiter, Beschäftigten, Buchhalter, Versicherer, Abschlussprüfer, Rechts- und Finanzberater, Bankiers, Finanzinstitute, Übernehmer oder potenziellen Übernehmer, Bevollmächtigten oder Vertreter aller Art,  sofern diese Empfänger ebenfalls an eine Vertraulichkeitspflicht gebunden sind; ii) alle Gesellschaften derselben Gruppe, wie die Partei; iii) alle Gerichtsbehörden oder öffentlichen Behörden gegen Vorlage einer Vollmacht oder eines offiziellen Ansuchens, sofern die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über diese Offenlegung informiert; und iv) alle nationalen oder europäischen Aufsichtsbehörden, sofern die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über diese Offenlegung informiert.
  16. Die im Rahmen von Bestellungen und Lieferungen erfassten Daten werden zur Verwaltung dieser Bestellungen und Lieferungen, zur Fakturierung und gegebenenfalls zur Erbringung zusätzlicher Dienstleistungen elektronisch verarbeitet. Empfänger dieser Daten sind TotalEnergies MKG Luxembourg und die Unternehmen, deren Dienste zur Ausführung der Bestellung beansprucht werden. Die personenbezogenen Daten werden einzig und allein von TotalEnergies MKG Luxembourg benutzt und dürfen nur an Unternehmen der Gruppe TotalEnergies oder an Dienstleister weitergeleitet werden, die an der Abwicklung der Lieferung beteiligt sind. TotalEnergies MKG Luxembourg bewahrt diese Daten während der gesamten Vertragsdauer und 5 Jahre ab Vertragsende auf. Nach geltendem Recht haben der Kunde und gegebenenfalls die betroffenen natürlichen Personen das Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten bei TotalEnergies MKG Luxembourg an folgender Adresse einzusehen, zu berichtigen und löschen zu lassen: Route d'Esch 310, L-1471 Luxemburg. Der Kunde und gegebenenfalls die betroffenen natürlichen Personen können aus legitimen Gründen Widerspruch gegen die Verarbeitung der sie betreffenden Daten einlegen. Der Kunde verpflichtet sich, die betroffenen natürlichen Personen über all diese Bestimmungen zu informieren
  17. Für den vorliegenden Verkauf gilt luxemburgisches Recht. Für sämtliche Streitfälle sind ausschließlich die Gerichte in Luxemburg zuständig.

[1] Laut Definition in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (…), nachstehend die „DSGVO“.
[2] Laut Definition in Artikel 2.1 der Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung.

Version: 22.10.2023 CGV TEMKGL

Informiert werden

Sie werden über Heizölpreisschwankungen informiert, indem Sie sich im Warnsystem registrieren lassen.