Allgemeine Geschäftsbedingungen – TotalEnergies (v. 02/2026)
- Bestellungen werden geliefert und Angebote gemacht, sofern Waren, Transportmittel und Verpackungen verfügbar sind. Die Waren werden zum am Tag der Lieferung geltenden Preis in Rechnung gestellt. Für Kraft- und Brennstoffe wird dieser Preis auf der Grundlage des von der luxemburgischen Regierung festgesetzten Preises bestimmt, die für die Festsetzung des Höchstverkaufspreises für Kraft- und Brennstoffe im Großherzogtum Luxemburg zuständig ist. Der zum Zeitpunkt der Bestellung – ob telefonisch oder über die Website my.totalenergies.lu – angegebene Preis ist eine Preisschätzung auf der Grundlage des am Tag der Bestellung zulässigen Höchstpreises.
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Die Waren dürfen unter keiner anderen Bezeichnung oder Marke als der vom Verkäufer angegebenen weiterverkauft werden. Jeder Verstoß gegen diese Verpflichtungen oder eine davon sowie jeder Wiederholungsfall berechtigt von Rechts wegen und ohne Mahnung zu einer Vertragsstrafe von 250 € pro Verstoß und Fall, unbeschadet der Anwendung der übrigen Vertragsbestimmungen.
Der Käufer trifft alle Maßnahmen, um die Qualität des Produkts weder selbst noch durch Dritte zu beeinträchtigen. Der Käufer achtet auf die strikte Einhaltung der geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere in steuerlicher Hinsicht, sowohl für sich selbst als auch für jede Person, an die er das Produkt liefert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag ohne Entschädigung für den Käufer, jedoch unbeschadet der Schadensersatzansprüche des Verkäufers, zu kündigen.
Der Verkäufer ist berechtigt, die Waren je nach Bedarf des Dienstleistungsbetriebs in loser Schüttung zu liefern, wobei die Versorgung für mindestens 1.000 Liter in Mengen erfolgt, die vier Fünfteln der Lagerkapazität des Kunden entsprechen, gegebenenfalls auf das nächste Vielfache aufgerundet.
Dieser Artikel gilt nicht für Beziehungen zwischen Verkäufer und Verbrauchern im Sinne des durch das Gesetz vom 8. April 2011 in Luxemburg eingeführten Verbraucherschutzgesetzes.
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Der Käufer sorgt dafür, dass er über ordnungsgemäße und den geltenden gesetzlichen und behördlichen Vorschriften entsprechende Lagereinrichtungen verfügt. Er trifft alle erforderlichen Maßnahmen, um einen reibungslosen Ablauf der Lieferung zu gewährleisten. Wenn der Käufer selbst die zu liefernde Literzahl angegeben hat, übernimmt der Verkäufer keine Haftung bei einem Überlaufen.
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Der Verkäufer ist berechtigt, seine Lieferungen in folgenden Fällen auszusetzen oder zu beschränken: Krieg, Aufruhr, Streik, Import- oder Exportbeschränkungen, Blockade, Unfälle jeglicher Art auch auf dem Transportweg, fehlende Verpackungen oder Transportmittel, Produkt- oder Rohstoffmangel, Beschränkungen jeglicher Art sowohl in Erzeuger- als auch in Verbraucherländern, höhere Gewalt, Zufälle und alle Ereignisse, die die Möglichkeit des Verkäufers einschränken, die Produkte zu kaufen, zu transportieren, einzuführen, zu entladen oder zu vertreiben.
Bei einer Erhöhung der Löhne, Steuern, Gebühren, Abgaben, Transport- oder Versicherungskosten, bei einer Verteuerung der für seine Herstellung erforderlichen Rohstoffe sowie bei jeder anderen Ursache, die seine Selbstkosten beeinflussen kann, behält sich der Verkäufer das Recht vor, den im Vertrag festgelegten Preis entsprechend zu erhöhen.
Bei einer Störung des normalen Marktes für Mineralölprodukte durch eine Entscheidung einer Behörde oder durch ein unvorhersehbares Ereignis kann der Verkäufer jede Sonderbedingung aussetzen, die von diesen Allgemeinen Bedingungen abweicht.
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Der Verkäufer verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, damit die Waren innerhalb der vereinbarten Frist geliefert werden. Bei Lieferverzug und unter der Bedingung, dass der Käufer den Verkäufer schriftlich gemahnt hat, die Ware nicht innerhalb von 48 Stunden nach Eingang dieser Mahnung beim Verkäufer geliefert wurde und der Verzug ausschließlich dem Verkäufer anzulasten ist, kann der Käufer vom Verkäufer eine pauschale Entschädigung von 0,5 % des Gesamtbestellwerts pro Verzugstag fordern, mit einem Maximum von 15 % des Gesamtbestellwerts.
Die Kontrolle der Waren sowie der Qualität erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Mangels Reklamation innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung gilt der Käufer als die Ware genehmigt habend.
Wenn die Haftung des Verkäufers vom Käufer geltend gemacht wird, kann dieser in keinem Fall eine Entschädigung für indirekte Schäden beanspruchen, nämlich für kommerzielle oder finanzielle Schäden wie Wertverlust, Kostensteigerungen, Kundenverlust oder entgangenen Gewinn, Planungsstörungen, Klagen oder Beschwerden Dritter. Dieser Absatz gilt nicht für Beziehungen zwischen Verkäufer und Verbrauchern im Sinne des durch das Gesetz vom 8. April 2011 in Luxemburg eingeführten Verbraucherschutzgesetzes.
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Alle Verkäufe erfolgen gegen sofortige Zahlung. Die Rechnungen werden zum angegebenen Datum fällig und sind zu zahlen. Im Falle der Zahlung von Rechnungen per Bankeinzug dienen diese als SEPA-Vorabankündigung für den gegebenenfalls verwendeten Lastschrifteinzug gemäß dem vorgesehenen Fälligkeitsdatum. Zum Fälligkeitsdatum des Lastschrifteinzugs muss eine ausreichende Deckung auf dem Bankkonto vorhanden sein. Jede Rechnung, die bei Fälligkeit nicht bezahlt ist, zieht von Rechts wegen und ohne Mahnung Verzugszinsen nach sich, gemäß den anwendbaren Bestimmungen des Gesetzes vom 18. April 2004 über Zahlungsfristen und Verzugszinsen.
Darüber hinaus wird jede Rechnung, die nach einer ersten schriftlichen Mahnung an den Käufer noch unbezahlt bleibt, automatisch um 9 % mit einem Mindestbetrag von 50 € als pauschale und nicht herabsetzbare Vertragsstrafe erhöht, die dazu bestimmt ist, den dem Verkäufer bei der Verwaltung und Organisation seines Unternehmens entstandenen Schaden zu ersetzen.
Im Falle der Nichterfüllung des Vertrags durch den Käufer verpflichtet sich dieser, dem Verkäufer gemäß Artikel 1226 des Bürgerlichen Gesetzbuches eine Entschädigung in Höhe von 10 % des im Vertrag vorgesehenen Preises zu zahlen. Diese Entschädigung, die ohne vorherige Mahnung am Tag der Kündigung fällig wird, ist unbeschadet des Rechts des Verkäufers auf Erstattung der ihm in dieser Hinsicht entstandenen Kosten gemäß den Bestimmungen des Artikels 1621 des luxemburgischen Bürgerlichen Gesetzbuches geschuldet.
Im Falle einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Erstattungsrechts durch den Käufer gemäß den Artikeln 89 und 90 des Gesetzes vom 10. November 2009 über Zahlungsdienste ist der Verkäufer berechtigt – zusätzlich zu den oben genannten Schadensersatzansprüchen bei verspäteter Zahlung – die Erstattung aller Kosten zu verlangen, die ihm infolge der ungerechtfertigten Ausübung des Erstattungsrechts durch den Käufer entstanden sind.
Der Käufer muss die korrekte Anwendung der Tarife oder Rabatte vor jeder Rechnungszahlung überprüfen. Jede Beanstandung nach der Bezahlung der Rechnung kann nicht berücksichtigt werden. Alle von der luxemburgischen Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde festgelegten oder noch festzulegenden Steuern und Abgaben gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme oder Zahlung einer Rechnung gilt als Annahme der Verkaufsbedingungen des Verkäufers, auch für zukünftige Verkäufe.
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Die auch nur teilweise Nichtzahlung einer Rechnung oder eines Wechsels bei Fälligkeit bewirkt den Verfall der für alle getätigten Lieferungen gewährten Frist und macht die Gesamtheit des Sollsaldos und der angenommenen, noch nicht fälligen Wechsel sofort fällig. Darüber hinaus berechtigt sie den Verkäufer, die laufenden Verträge für die noch ausstehenden Lieferungen ohne weitere Formalität als eine Benachrichtigung per Einschreiben zu kündigen.
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Das Risiko der Waren geht spätestens bei der Lieferung auf den Käufer über, unbeschadet der Anwendung von Artikel 1138 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Die Waren bleiben jedoch – sofern in den besonderen Bedingungen des Vertrags nichts anderes vereinbart ist – bis zur vollständigen Zahlung des in Rechnung gestellten Preises, etwaiger Verzugszinsen und anderer vom Käufer geschuldeter Entschädigungen ausschließliches Eigentum des Verkäufers.
Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren an einen Dritten vor der vollständigen Zahlung des Preises durch den Käufer verpflichtet sich dieser, den Dritten über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu informieren und den Verkäufer über die Abtretung zu benachrichtigen, damit dieser seine Rechte wahren und gegebenenfalls gegenüber dem Dritten einen Anspruch auf den Weiterverkaufspreis geltend machen kann.
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Der Verkäufer garantiert, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung der REACH-Verordnung (Verordnung EG Nr. 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe) entsprechen, für die in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) genannten Verwendungszwecke. Diese sind verfügbar unter https://sdstotalms.total.com . Der Käufer verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen einzuhalten und sie seinem Personal und etwaigen Weitererwerbern zu übermitteln. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden jeglicher Art, die aus einer unterlassenen Information des Käufers über den Inhalt der SDB, der Nichteinhaltung dieses Inhalts durch einen nachgeschalteten Anwender oder einer Verwendung der Produkte resultieren, die in den SDB nicht berücksichtigt oder vom Verkäufer nicht empfohlen wird.
Die Qualität der gelieferten Produkte wird ausschließlich durch die vom Verkäufer festgelegten Spezifikationen definiert. Die im Sinne der REACH-Verordnung identifizierten Verwendungen der Produkte stellen für sich genommen keine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Qualität der Produkte oder eine bestimmte Verwendung derselben dar.
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Einhaltung wirtschaftlicher Sanktionen und Exportkontrolle.
I. Für die Zwecke dieses Vertrags bezeichnet der Begriff „Sanktionsregelungen" alle Gesetze, Vorschriften, Embargos oder sonstigen restriktiven Maßnahmen (wirtschaftliche, finanzielle, handelsbezogene usw.) im Bereich der Wirtschaftssanktionen und Exportkontrolle, die auf die Parteien anwendbar sind und von einer oder mehreren zuständigen Behörden, die Zuständigkeit über die Parteien und das/die Produkt(e) (oder Dienstleistungen) haben, einschließlich der Europäischen Union, Frankreichs, Luxemburgs, eines anderen Mitgliedstaats der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika, gelegentlich angenommen, verwaltet, verhängt, umgesetzt und/oder durchgesetzt werden (nachfolgend die „Zuständigen Behörden").
II. Dieser Vertrag ist von den Parteien in Übereinstimmung mit den auf die Parteien und das/die Produkt(e) (oder Dienstleistungen) anwendbaren Sanktionsregelungen wie oben definiert durchzuführen. Wenn eine der Parteien diesen Vertrag aufgrund eines Konflikts zwischen den anwendbaren Gesetzen nicht ausführen kann, gelten die in Abschnitt VIII festgelegten Bestimmungen.
III. Der Käufer verpflichtet sich, das/die beim Verkäufer gekaufte(n) Produkt(e) nicht direkt oder indirekt entgegen den Sanktionsregelungen zu vertreiben, zu verkaufen, bereitzustellen, auszuführen, wieder auszuführen oder anderweitig zu übertragen.
IV. Darüber hinaus verpflichtet und garantiert der Käufer, das/die beim Verkäufer gekauften Produkt(e) nicht direkt oder indirekt nach Russland und/oder nach Belarus und/oder zur Verwendung in Russland und/oder in Belarus sowie in alle weiteren Länder, die von den Zuständigen Behörden Beschränkungen unterworfen werden, zu vertreiben, zu verkaufen, bereitzustellen, auszuführen, wieder auszuführen und/oder anderweitig zu übertragen.
V. Der Käufer verpflichtet sich, angemessene Verfahren einzuführen, um die Sanktionsregelungen einzuhalten und mögliche nicht konforme Aktivitäten von Dritten, einschließlich möglicher Wiederverkäufer, zu erkennen, und diese Verfahren auf Transaktionen im Zusammenhang mit dem/den beim Verkäufer gekauften Produkt(en) anzuwenden.
VI. Im Falle eines Verstoßes des Käufers gegen die Abschnitte II, III, IV oder V ist der Verkäufer berechtigt, die Ausführung dieses Vertrags auszusetzen und/oder ihn zu kündigen. In diesem Fall kann der Käufer keine etwaigen im Rahmen dieses Vertrags vorgesehenen Entschädigungsansprüche geltend machen.
VII. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer während der gesamten Vertragslaufzeit schriftlich und unverzüglich über alle Informationen zu unterrichten, die die in den Abschnitten II, III, IV und V genannten Erklärungen oder Verpflichtungen berühren könnten, einschließlich Informationen über Aktivitäten Dritter, die gegen diese Abschnitte verstoßen könnten. Der Käufer stellt dem Verkäufer Informationen über die Einhaltung seiner in den Abschnitten II, III, IV und V genannten Verpflichtungen innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Anforderung dieser Informationen durch den Verkäufer zur Verfügung.
VIII. Keine Partei ist verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen, wenn diese Erfüllung einen Verstoß darstellen würde oder könnte, mit den Sanktionsregelungen unvereinbar wäre oder diese Partei (nachfolgend die „Betroffene Partei") Verurteilungen gemäß den Sanktionsregelungen aussetzen würde. Gegebenenfalls muss die Betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich über ihre Unmöglichkeit, den Vertrag zu erfüllen, informieren. Die Betroffene Partei kann wählen, ob sie (i) die Erfüllung der betroffenen Vertragspflichten bis zu dem Zeitpunkt aussetzt, zu dem sie ihre Verpflichtungen rechtmäßig erfüllen kann, oder (ii) den Vertrag beendet, wenn die Betroffene Partei ihre Verpflichtungen nicht rechtmäßig erfüllen kann, ohne dass die andere Partei etwaige im Rahmen dieses Vertrags vorgesehene Entschädigungsansprüche geltend machen kann.
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Die Parteien garantieren und verpflichten sich gegenseitig gemäß den Bedingungen des Vertrags, die auf die durch diesen Vertrag geregelten Tätigkeiten anwendbaren Gesetze, Vorschriften, Regeln, Erlasse und/oder offiziellen Anordnungen staatlicher Behörden zur Bekämpfung von Korruption oder Geldwäsche sowie alle sonstigen Antikorruptionsgesetze, die auf die Parteien anderweitig anwendbar sind, einzuhalten und keine Handlungen vorzunehmen, die gemäß solchen Gesetzen, Vorschriften, Regeln oder Anforderungen mit Geldstrafen oder Sanktionen belegt werden könnten.
Die Parteien erklären, garantieren und verpflichten sich gegenseitig, folgende Handlungen weder direkt noch indirekt vorzunehmen: Zahlung, Angebot, Hingabe oder Versprechen der Zahlung oder Ermächtigung zur Zahlung von Geldbeträgen oder anderen Wertgegenständen an: (i) einen Regierungsvertreter (Beamten) oder einen Amtsträger oder Angestellten einer Regierung oder einer Abteilung, Behörde oder Regierungsstelle; (ii) einen Amtsträger oder Angestellten einer öffentlichen internationalen Organisation; (iii) jede Person, die in einer amtlichen Funktion für eine Regierung, eine Abteilung, Behörde oder Regierungsstelle oder eine öffentliche internationale Organisation handelt; (iv) eine politische Partei oder einen Amtsträger (Funktionär) dieser Partei oder einen Kandidaten dieser politischen Partei; (v) einen Direktor, Amtsträger, Angestellten oder Vertreter einer tatsächlichen oder potenziellen Gegenpartei, eines Lieferanten oder Kunden einer der Parteien; (vi) jede Person, jedes Individuum oder Unternehmen unter der Leitung oder den Weisungen der oben beschriebenen Personen oder Unternehmen.
Alle von einer Partei an die andere geleisteten Zahlungen müssen in Übereinstimmung mit den Zahlungsbedingungen des Vertrags oder der Rechnung, je nach Fall, erfolgen.
Unbeschadet der Rechte und sonstigen Rechtsmittel, die den Parteien nach dem auf den Vertrag anwendbaren Recht oder gemäß den Vertragsbestimmungen zustehen, kann jede Partei entweder (i) den Vertrag aussetzen oder (ii) diesen mit sofortiger Wirkung unter Vorbehalt einer schriftlichen Kündigung an die andere Partei kündigen, wenn sie nach vernünftigem Ermessen der Ansicht ist, dass die andere Partei gegen eine der in diesem Artikel übernommenen Verpflichtungen verstoßen hat.
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Bei einer über die Website my.totalenergies.lu aufgegebenen Bestellung steht dem Käufer bei der Lieferung von Heizöl kein Widerrufsrecht zu.
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Bei der Lieferung von Pellets in Säcken für online auf der Website my.totalenergies.lu aufgegebene Bestellungen steht dem Käufer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen ab dem Datum des Wareneingangs zu. Die Kosten für die Rücksendung trägt der Käufer. Der Käufer verliert dieses Widerrufsrecht mit dem Öffnen oder der Beschädigung des Pellet-Sacks. Das Widerrufsrecht wird durch Zusendung einer E-Mail an die Adresse: service-clients.lux@totalenergies.com ausgeübt.
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Bei Heizölbestellungen, die über die Website my.totalenergies.lu aufgegeben und per Bankkarte bezahlt werden, wird der geschätzte Bestellbetrag zuzüglich 10 % als Kaufgarantie auf der Bankkarte des Käufers gesperrt. Vorbehaltlich einer Ablehnung der Lieferungsannahme wird nur der Betrag, der der am Tag der Lieferung gelieferten Menge zum zulässigen Höchstpreis entspricht, am Tag nach der Lieferung belastet.
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Nach Abschluss der Lieferung seiner Online-Bestellung auf der Website my.totalenergies.lu erhält der Käufer seine Rechnung per E-Mail an die E-Mail-Adresse, mit der er sich auf der Website registriert hat. Der Käufer hat außerdem Zugang zur Online-Plattform Doc-Online, auf der er alle seine Rechnungen findet. Wenn der Käufer seine Rechnungen nicht mehr per E-Mail erhalten möchte, kann er den Dienst in seinem Kundenbereich auf my.totalenergies.lu abbestellen oder den Verkäufer per E-Mail an die Adresse service-clients.lux@totalenergies.com informieren.
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Bei telefonisch aufgegebenen Bestellungen kann der Käufer bei seiner Bestellung wählen, ob er seine Rechnung per E-Mail oder per Post erhalten möchte. Im Falle von elektronischen Rechnungen informiert der Käufer, wenn er seine Rechnungen nicht mehr per E-Mail erhalten möchte, den Verkäufer per E-Mail an die Adresse service-clients.lux@totalenergies.com
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Verkäufer und Käufer unterliegen einer Vertraulichkeitspflicht und behandeln alle hierin genannten Klauseln und Bedingungen streng vertraulich. Diese gegenseitige Pflicht betrifft sowohl Informationen in materieller Form (Bestellformulare, Verträge und Anhänge, sonstige Dokumente, Broschüren, Verfahren usw.) als auch in immaterieller Form (mündlich, elektronisch, audiovisuell usw.) sowie alle personenbezogenen Daten1 und Geschäftsgeheimnisse2. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann zu einem Gerichtsverfahren führen. Verkäufer und Käufer sind jedoch berechtigt, vertrauliche Informationen ohne Zustimmung der anderen Partei offenzulegen an: i) ihre Führungskräfte, Angestellten, Buchhalter, Versicherer, Abschlussprüfer, Rechtsberater und Finanzberater, Banker, Finanzinstitute, Zessionare oder potenzielle Zessionare, Bevollmächtigte oder Vertreter jeglicher Art, sofern diese zugelassenen Empfänger ebenfalls einer Vertraulichkeitspflicht unterliegen; ii) jedes Unternehmen derselben Gruppe wie die Partei; iii) jede Justiz- oder Behörde auf Vorlage eines Mandats oder auf offizielle Anfrage, unter der Voraussetzung, dass die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich und schriftlich über diese Offenlegung informiert; und iv) jede nationale oder europäische Regulierungsbehörde, unter der Voraussetzung, dass die offenlegende Partei die andere Partei unverzüglich und schriftlich über diese Offenlegung informiert.
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Die im Rahmen von Bestellungen und Lieferungen gesammelten Informationen werden EDV-technisch verarbeitet und dienen ihrer Verwaltung, der Rechnungsstellung und der Bereitstellung etwaiger zusätzlicher Dienstleistungen. Die Empfänger der Daten sind TotalEnergies MKG Luxemburg und die Unternehmen, die für die Ausführung der Bestellung tätig sind. Die personenbezogenen Daten sind für die Verwendung durch TotalEnergies MKG Luxemburg bestimmt und dürfen nur an Unternehmen der Gruppe TotalEnergies oder an Dienstleister, die an der Lieferungsabwicklung beteiligt sind, weitergegeben werden. Diese Daten werden von TotalEnergies MKG Luxemburg während der gesamten Vertragslaufzeit und 5 Jahre nach deren Ablauf aufbewahrt. Gemäß den geltenden Vorschriften haben der Kunde und gegebenenfalls die betroffenen natürlichen Personen ein Recht auf Zugang, Information, Berichtigung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten bei TotalEnergies MKG Luxemburg unter folgender Adresse: 4-6 Rue des Trois Cantons (Gebäude GridX), L-3980 Wickrange oder per E-Mail an ms.lu-RGPD@totalenergies.com auf einfache Anfrage an den DPO der Tochtergesellschaft Marie-Aurore CAILLAUD. Der Verantwortliche für die Verarbeitung ist Anthony SIPERIUS. Der Kunde verpflichtet sich, die natürlichen Personen über alle diese Bestimmungen zu informieren.
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Dieser Verkauf unterliegt den allgemeinen Verkaufsbedingungen von TotalEnergies MKG Luxemburg im Anhang, die Sie vorbehaltlos akzeptieren.
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Dieser Verkauf unterliegt dem luxemburgischen Recht. Alle Streitigkeiten fallen in die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte Luxemburgs.